Der derzeit einzige Zweck von art20gg.org ist es, Vorlagen für Flyer/Sticker zum ausdrucken für meine Freunde der Demokratie bereitzustellen. Diese sind fokusiert auf den Absatz 4 im Artikel 20 des Grundgesetzes. Warum will ich euch im Folgenden erklären.
Demokratie in Gefahr
Es ist nicht zu übersehen oder schönzureden, dass Demokratien rund um den Globus politisch vor allem einem extremen Rechtsruck zum Opfer fallen. Diese Entwicklung lässt sich gerade live verfolgen in Ländern wie z.B. den Niederlanden, den USA, Italien oder seit kurzem Österreich. Die Ursachen dafür können wir in einem separaten Post diskutieren.
Die mit Hilfe der Demokratie an die Macht strebenden extremen Parteien und Personen sind dieser jedoch alles andere als zugeneigt. So machen auch Mitglieder deutscher extremer Parteien, wie der AFD und dem BSW, keinen Hehl aus ihrer Verehrung gewisser Diktatoren, deren Herrschaften bereits Kriege mit Millionen Opfern verursacht haben.
Sollte eine extreme Partei in Deutschland an die Macht kommen, ist die Demokratie mit ihrer Rechtsstaatlichkeit in allerhöchster Gefahr. Was z.B. die AFD unter dem Begriff „Remigration“ in ihr Wahlprogramm aufgenommen hat, bedeutet, dass Grundrechte bestimmter Bevölkerungsgruppen beschnitten werden sollen. Dazu müsste das demokratische rechtsstaatliche System Deutschlands ausgehebelt werden.
Artikel 20 des Grundgesetzes
Artikel 1 bis 19 des Grundgesetzes legen die Grundrechte der Menschen in Deutschland fest.
Artikel 20 legt in Absatz 1 bis 3 die demokratische Grundordnung sowie Gewaltenteilung fest:
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
In Absatz 4 ist der Schutz dieser Grundordnung durch die deutsche Bevölkerung aufgenommen:
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
In Art. 79 Abs. 3 GG (auch als Ewigkeitsklausel bezeichnet) wird u.a. Artikel 20 vor Änderungen geschützt:
(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
Ziele von art20gg.org
Mein Ziel ist es, einen Beitrag zu liefern, um zu verhindern, dass politisch extreme Parteien in Deutschland an die Macht kommen.
Dies soll erreicht werden, indem Mitmenschen auf die großen Gefahren, die von diesen Parteien ausgehen, aufmerksam gemacht werden. Der Artikel 20 des Grundgesetzes bietet dafür gute Voraussetzungen, denn er zeigt, als wie wichtig der Schutz der demokratischen und rechtsstaatlichen Grundordnung angesehen wird.
Vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte kommt für uns noch eine historische Verantwortung hinzu: Wir wissen aus Erfahrung, was passiert, wenn extrem Rechte an der Macht sind. Da sich die Ideologien nicht geändert haben, werden auch die Folgen vergleichbar sein.
Gewalt wird dabei entschieden abgelehnt. Einzig Art. 20 Abs. 4 GG soll zur Anwendung kommen, und zwar durch eine größtmögliche Anzahl von Menschen, wenn es einer extremen Partei doch gelingen sollte, an die Macht zu kommen und diese anfängt die demokratische Grundordnung zu beseitigen. Denn dann kommt jede andere Hilfe leider zu spät und es gilt das Prinzip der Schadensminimierung: Lieber sollen jene Personen, die diesen unmenschlichen Prozess anstoßen, Opfer ihrer eigenen Schuld werden, als zahllose unschuldige Menschen durch das Aushebeln ihrer Grundrechte. Denn wir wissen aus der Zeit des Nationalsozialismus, dass genau das passieren würde und die Opferzahlen enorm sein würden.
Hoffen wir und tun wir unser Bestes dafür, dass es nicht soweit kommt!